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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Professionalität und Integrität in jeder Phase Ihrer Unternehmensentwicklung

Buth & Hermanns ist eine partnerschaftlich geführte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Düsseldorf. Seit über 20 Jahren stehen wir für exzellente, individuelle sowie spezialisierte Prüfungs- und Beratungsleistungen. In einem kollegialen Team fokussieren wir uns auf Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung mit höchster Professionalität im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungskonzeptes. Zusätzlich verfügen wir über tiefgreifende Expertise in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen sowie in der Transaktionsberatung.

Deutschlandweit tätig und international vernetzt

Von unseren Standorten Wuppertal und Düsseldorf aus betreuen wir unsere Mandanten deutschlandweit. Mittelständische Firmen aller Größenordnungen und Branchen sowie deren Inhaber betreuen wir mit der gleichen Intensität wie international agierenden Konzerne.

Der persönliche und enge Kontakt mit unseren Mandanten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dabei legen wir in unserem Team Wert auf Verlässlichkeit und Professionalität, Selbstbewusstsein und Integrität. Nur so gelingt es uns, wirtschaftliche und maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und erfolgreich umzusetzen. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Vorgehensweise die Erwartungen und Wünsche unserer Mandanten treffen: 2019 wurden wir im Wettbewerb des Manager Magazins um den Titel „Beste Wirtschaftsprüfer Deutschlands“ in die Siegergruppe gewählt.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen und Kompetenzen und tauschen Sie Ihr Anliegen mit uns aus. Unser interdisziplinäres Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Prüfung und Entwicklung von Unternehmen sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Erfolg beruht auf dem Erreichen gesteckter Ziele. Wir engagieren uns für Sie, damit Sie Ihre Ziele erreichen!

Relevantes

BGH erkennt weitere Methode zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an

Der II. Senat am Bundesgerichtshof hat am 28.06.2022, II ZR 112/21 mitgeteilt, dass die Zahlungsunfähigkeit auch auf Basis eines an mehreren Tagen ermittelten Liquiditätsstatus nachgewiesen werden kann.

https://lnkd.in/eAQ-pUJ7

Der Finanz- oder Liquiditätsstatus ist „in aussagekräftiger Anzahl“ durchzuführen. In dem Urteil sind es vier in drei Wochen gewesen. Zahlungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ermittelt wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann. Der II. Senat des BGH weicht damit von der gängigen Rechtsprechung ab. Wurde früher eine relevante Unterdeckung in einem Finanzstatus (Aktiva I/Passiva I) berechnet, ist in einem zweiten Prüfungsschritt eine mit einer Liquiditätsbilanz unter Einschluss der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen (Aktiva II/Passiva II) der Nachweis zu führen, dass die Liquiditätslücke sich schließt oder nicht geschlossen werden kann. Diese Liquiditätsbilanz setzt die Aktiva I und Aktiva II in Beziehung zu den Passiva I und Passiva II. Durch dieses Urteil wird der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit vereinfacht, weil ein taggenauer Finanzstatus bei einer in der Regel stets komplexen und häufig auch schlecht gepflegten Finanzbuchhaltung leichter nachgewiesen werden kann. Somit kann man sich auch der Diskussion, wie die prozentuale Unterdeckung im Prognosezeitraum ermittelt wird, entziehen. Bereits 2018 haben Michael Hermanns und Valerie Wachter die taggenaue Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit in ZInsO 2018, Seite 1589 ff. vorgestellt. Der VID hat diese Vorgehensweise zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit ebenfalls jüngst empfohlen (https://lnkd.in/eBmYAFmY).

Dieses Urteil wird die retrograde Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit bei Anfechtungsprozessen sehr beeinflussen. Exkulpation, aber auch der Nachweis einer verspäteten Antragstellung für Geschäftsleiter eines Unternehmens wird erheblich erleichtert. Der BGH bleibt bei der Art der Ermittlung ergebnisoffen. Auch mit einer dynamische Betrachtung unter Einschluss der Aktiva II/Passiva II kann zukünftig der Nachweis der (fehlenden) Zahlungsfähigkeit geführt werden. Aus der Erfahrung von #buthhermanns ist die taggenaue Ermittlung eines Finanzstatus natürlich weniger aufwendig als die Abbildung der Finanzströme über drei Wochen. Aber ob vier von 21 Tagen eine aussagekräftige Anzahl darstellt, wird sicherlich intensiv diskutiert werden. Allein die unterschiedliche Wahl der vier Tage kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Und, jeder Fall ist anders. Der beste Schutz der Geschäftsführung bleibt in einer Liquiditätskrise der Nachweis, z. B. mit einem Gutachten nach IDW S 11, dass es keinen Insolvenzgrund gibt. Das gerade veröffentlichte Urteil hat keinen Einfluss auf die prospektive Ausschließung eines Insolvenzgrundes durch einen Finanzstatus bzw. einen Finanzplan.