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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Professionalität und Integrität in jeder Phase Ihrer Unternehmensentwicklung

Buth & Hermanns ist eine partnerschaftlich geführte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Düsseldorf. Seit über 20 Jahren stehen wir für exzellente, individuelle sowie spezialisierte Prüfungs- und Beratungsleistungen. In einem kollegialen Team fokussieren wir uns auf Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung mit höchster Professionalität im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungskonzeptes. Zusätzlich verfügen wir über tiefgreifende Expertise in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen sowie in der Transaktionsberatung.

Deutschlandweit tätig und international vernetzt

Von unseren Standorten Wuppertal und Düsseldorf aus betreuen wir unsere Mandanten deutschlandweit. Mittelständische Firmen aller Größenordnungen und Branchen sowie deren Inhaber betreuen wir mit der gleichen Intensität wie international agierenden Konzerne.

Der persönliche und enge Kontakt mit unseren Mandanten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dabei legen wir in unserem Team Wert auf Verlässlichkeit und Professionalität, Selbstbewusstsein und Integrität. Nur so gelingt es uns, wirtschaftliche und maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und erfolgreich umzusetzen. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Vorgehensweise die Erwartungen und Wünsche unserer Mandanten treffen: 2019 wurden wir im Wettbewerb des Manager Magazins um den Titel „Beste Wirtschaftsprüfer Deutschlands“ in die Siegergruppe gewählt.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen und Kompetenzen und tauschen Sie Ihr Anliegen mit uns aus. Unser interdisziplinäres Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Prüfung und Entwicklung von Unternehmen sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Erfolg beruht auf dem Erreichen gesteckter Ziele. Wir engagieren uns für Sie, damit Sie Ihre Ziele erreichen!

Relevantes

Bundestag verabschiedet Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche weitere Steuererleichterungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beschlossen. Diese betreffen u.a. die Abgabe von Steuererklärung und Abschreibungen für Unternehmen. Steuerpflichtige, die unmittelbar und wirtschaftlich negativ durch die Corona-Pandemie betroffen sind, sollen so weiter entlastet werden.

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten bereits während des Jahres 2020 verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen. Die Maßnahmen helfen nicht nur Unternehmen, sondern auch Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin deutlich spürbar sind, hat der Bundestag jüngst weitere Steuererleichterungen für Bürgerinnen und Bürger verabschiedet.

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen:

  • längere Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen
  • Gewährung der Homeoffice-Pauschale auch für 2022
  • Steuerfreiheit der Corona-Boni bis 4.500 Euro
  • degressive Abschreibung
  • Verrechnung von Verlusten.

Steuerzahler werden auch in diesem Jahr mehr Zeit erhalten, um ihre Steuererklärungen abzugeben. So müssen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erklärungen selbst erledigen, die 2021-er Erklärungen erst bis Ende Oktober 2022 einreichen. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat eine verlängerte Frist bis Ende August 2023.

Die Homeoffice-Pauschale kann auch in 2022 geltend gemacht werden; ein extra Arbeitszimmer benötigt man dafür nicht. Die Höhe beträgt unverändert fünf Euro pro Tag, bis maximal 600 Euro pro Jahr.

Wer in den Bereichen Pflege, Krankenhäuser, Praxen oder im Rettungsdienst arbeitet, erhält oftmals einen Corona-Bonus. Damit von diesem auch möglichst viel bei den Beschäftigten ankommt, bleiben Zahlungen bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei.

Weiterhin sehen die Beschlüsse vor, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks für ein Jahr zu verlängern, um Unternehmen trotz unsicherer wirtschaftlicher Lage einen Anreiz für Investitionen zu bieten. Darüber hinaus können Unternehmen gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen, um Vorauszahlungen zu senken und zu viel gezahlte Steuern früher zurückzuerhalten. Eine Verlängerung der erweiterten Verlustrechnung wurde bis Ende 2023 beschlossen.