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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Professionalität und Integrität in jeder Phase Ihrer Unternehmensentwicklung

Buth & Hermanns ist eine partnerschaftlich geführte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Düsseldorf. Seit über 20 Jahren stehen wir für exzellente, individuelle sowie spezialisierte Prüfungs- und Beratungsleistungen. In einem kollegialen Team fokussieren wir uns auf Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung mit höchster Professionalität im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungskonzeptes. Zusätzlich verfügen wir über tiefgreifende Expertise in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen sowie in der Transaktionsberatung.

Deutschlandweit tätig und international vernetzt

Von unseren Standorten Wuppertal und Düsseldorf aus betreuen wir unsere Mandanten deutschlandweit. Mittelständische Firmen aller Größenordnungen und Branchen sowie deren Inhaber betreuen wir mit der gleichen Intensität wie international agierenden Konzerne.

Der persönliche und enge Kontakt mit unseren Mandanten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dabei legen wir in unserem Team Wert auf Verlässlichkeit und Professionalität, Selbstbewusstsein und Integrität. Nur so gelingt es uns, wirtschaftliche und maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und erfolgreich umzusetzen. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Vorgehensweise die Erwartungen und Wünsche unserer Mandanten treffen: 2019 wurden wir im Wettbewerb des Manager Magazins um den Titel „Beste Wirtschaftsprüfer Deutschlands“ in die Siegergruppe gewählt.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen und Kompetenzen und tauschen Sie Ihr Anliegen mit uns aus. Unser interdisziplinäres Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Prüfung und Entwicklung von Unternehmen sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Erfolg beruht auf dem Erreichen gesteckter Ziele. Wir engagieren uns für Sie, damit Sie Ihre Ziele erreichen!

Relevantes

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt weiter Fahrt auf

Am 14. Dezember 2022 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2022/2464 zur Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verabschiedet.

Die Ausweitung der sogenannten „nicht-finanziellem Berichterstattung“ steht im Kontext mit dem Green Deal der Europäischen Union, in dem sich die EU die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 auf die Fahnen geschrieben hat.

Mit der CSRD wird nunmehr der Umfang und der Adressatenkreis der nichtfinanziellen Berichterstattung CSR aus 2014 erweitert, der bislang im Wesentlichen auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt ist. Mit der CSRD wird innerhalb der EU die Anzahl der verpflichteten Unternehmen von derzeit rund 11.700 Unternehmen auf circa 50.000 Unternehmen erweitert. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, das sogenannte „Green-Washing“ im Rahmen der Berichterstattung zu erschweren, mit dem einzelne berichtspflichtige Unternehmen versuchen, ohne substanzielle Verbesserungen in ihren Prozessen ein nachhaltiges Geschäftsmodell vorzugeben.

Parallel zur Erweiterung des Nachhaltigkeitsreportings hat die EU die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) initiiert und beauftragt, mit den ESRS einen Rechnungslegungsstandard zur praktischen Umsetzung der Berichterstattung zu entwickeln. Der letzte, grundlegend überarbeitete Entwurf der ESRS wurde, in etwa zeitgleich mit der Vorlage des finalen Entwurfes der CSRD, im November 2022 vorgestellt.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland IDW hat aktuell in einem Schreiben vom 09. Januar 2023 an das Bundesministerium der Justiz zu diesem Entwurf Stellung genommen und abermals die Notwendigkeit des Umfangs der in den ESRS geforderten, rund 1.000 Datenpunkte hinterfragt. Anzumerken ist, dass der erste Entwurf der ESRS aus April 2022 noch rund die doppelte Anzahl von Datenpunkten vorsah, so dass das IDW die signifikante Reduzierung der Komplexität hervorgehoben hat, aber weitere signifikante Konzentrationen im Interesse der Adressateninformation empfiehlt. Begrüßt wird die erklärte Bemühung der EFRAG, die ESRS inhaltlich wie strukturell an den außereuropäischen Standard des International Sustainibility Standards Board ISSB anzunähern, um drohende Doppelbelastungen berichtspflichtige Unternehmen zu vermeiden. 

Die veröffentlichte Stellungnahme des IDW kann unter dem folgenden Link nachgelesen werden.

https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/idw-stellungnahme-zur-bmj-anhoerung-zu-esrs-entwuerfen.html