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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Professionalität und Integrität in jeder Phase Ihrer Unternehmensentwicklung

Buth & Hermanns ist eine partnerschaftlich geführte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Düsseldorf. Seit über 20 Jahren stehen wir für exzellente, individuelle sowie spezialisierte Prüfungs- und Beratungsleistungen. In einem kollegialen Team fokussieren wir uns auf Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung mit höchster Professionalität im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungskonzeptes. Zusätzlich verfügen wir über tiefgreifende Expertise in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen sowie in der Transaktionsberatung.

Deutschlandweit tätig und international vernetzt

Von unseren Standorten Wuppertal und Düsseldorf aus betreuen wir unsere Mandanten deutschlandweit. Mittelständische Firmen aller Größenordnungen und Branchen sowie deren Inhaber betreuen wir mit der gleichen Intensität wie international agierenden Konzerne.

Der persönliche und enge Kontakt mit unseren Mandanten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dabei legen wir in unserem Team Wert auf Verlässlichkeit und Professionalität, Selbstbewusstsein und Integrität. Nur so gelingt es uns, wirtschaftliche und maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und erfolgreich umzusetzen. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Vorgehensweise die Erwartungen und Wünsche unserer Mandanten treffen: 2019 wurden wir im Wettbewerb des Manager Magazins um den Titel „Beste Wirtschaftsprüfer Deutschlands“ in die Siegergruppe gewählt.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen und Kompetenzen und tauschen Sie Ihr Anliegen mit uns aus. Unser interdisziplinäres Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Prüfung und Entwicklung von Unternehmen sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Erfolg beruht auf dem Erreichen gesteckter Ziele. Wir engagieren uns für Sie, damit Sie Ihre Ziele erreichen!

Relevantes

Energiepreispauschale entlastet Steuerzahler im September

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 hat die Bundesregierung u.a. auch die Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von EUR 300,00 beschlossen. Diese soll im September 2022 die erhöhte Belastung der Haushalte durch die gestiegenen Energiepreise entlasten.

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben unbeschränkt steuerpflichtige und aktiv erwerbstätige Personen mit

  • Gewinneinkünften (aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit)
    oder
  • Einkünften als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis.

Die Auszahlung an Arbeitnehmer erfolgt durch die Arbeitgeber über die Lohnabrechnungen im September 2022. Die Energiepreispauschale (EPP) ist sozialversicherungsfrei, jedoch steuerpflichtig und wird an die Arbeitnehmer ausgezahlt, die ihr erstes Dienstverhältnis bei ihrem Arbeitgeber haben.

Die Erstattung durch das Finanzamt erfolgt über die Lohnsteueranmeldung für den Monat September bzw. für das 3. Quartal 2022. Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, besteht auch die Möglichkeit, mit der Abgabe der Lohnsteueranmeldung August 2022 die EPP vom Finanzamt vorab zu erhalten.

Selbständige erhalten die EPP hingegen über eine einmalige Senkung ihrer – auf den 10. September 2022 festgesetzten – Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Dabei erfolgt die Herabsetzung der Vorauszahlungen verwaltungsintern. Sofern also für den September 2022 auf der Grundlage des „alten“ Vorauszahlungsbescheides bereits Zahlungen an das Finanzamt erfolgt sind, wird der überzahlte Betrag automatisch auf das Konto zurückerstattet, soweit keine weiteren Steuerrückstände bestehen.

In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Selbständige und auch Arbeitnehmer, die ihre EPP noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Im Steuerbescheid wird dann neben der Einkommensteuer auch die EPP festgesetzt.