Wir begleiten Unternehmen auf Wunsch auch bei der (gesellschaftsrechtlichen) Reorganisation. Im Rahmen eines Auftrages haben wir bei einer Personengesellschaft zwei Familienstämme getrennt. Die gewünschte Steuerneutralität haben wir beim Bundesfinanzhof (BFH) in München erfolgreich erstritten (BFH Urteil AZ IV R 11/15, BStBl. 2019 II, S. 29 ff.).