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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Professionalität und Integrität in jeder Phase Ihrer Unternehmensentwicklung

Buth & Hermanns ist eine partnerschaftlich geführte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Düsseldorf. Seit über 20 Jahren stehen wir für exzellente, individuelle sowie spezialisierte Prüfungs- und Beratungsleistungen. In einem kollegialen Team fokussieren wir uns auf Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung mit höchster Professionalität im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungskonzeptes. Zusätzlich verfügen wir über tiefgreifende Expertise in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen sowie in der Transaktionsberatung.

Deutschlandweit tätig und international vernetzt

Von unseren Standorten Wuppertal und Düsseldorf aus betreuen wir unsere Mandanten deutschlandweit. Mittelständische Firmen aller Größenordnungen und Branchen sowie deren Inhaber betreuen wir mit der gleichen Intensität wie international agierenden Konzerne.

Der persönliche und enge Kontakt mit unseren Mandanten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dabei legen wir in unserem Team Wert auf Verlässlichkeit und Professionalität, Selbstbewusstsein und Integrität. Nur so gelingt es uns, wirtschaftliche und maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und erfolgreich umzusetzen. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Vorgehensweise die Erwartungen und Wünsche unserer Mandanten treffen: 2019 wurden wir im Wettbewerb des Manager Magazins um den Titel „Beste Wirtschaftsprüfer Deutschlands“ in die Siegergruppe gewählt.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren Leistungen und Kompetenzen und tauschen Sie Ihr Anliegen mit uns aus. Unser interdisziplinäres Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Prüfung und Entwicklung von Unternehmen sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Erfolg beruht auf dem Erreichen gesteckter Ziele. Wir engagieren uns für Sie, damit Sie Ihre Ziele erreichen!

Relevantes

Prognosezeiträume in schwierigen Zeiten

Aktueller Beitrag von Michael Hermanns für den INDAT – Report

Nach 2 Jahren der Sonderbelastung durch die Corona – Pandemie hat der Überfall der Ukraine durch Russland Unternehmen vor erneute Herausforderungen gestellt. Es besteht eine allgemeine Ungewissheit, wie sich die Weltwirtschaft mit diesen Sonderbelastungen weiter entwickeln wird. Die Veränderungen auf die inländische Wirtschaft sind schwer vorhersehbar. Angesichts dieser Prognoseunsicherheit wird innerhalb der Restrukturierungs- und Insolvenzverwalterbranche die Forderung nach einer erneuten Verkürzung des Prognosehorizonts bei der Feststellung des Insolvenzgrunds „Überschuldung“ gem. §19 Abs. 2 InsO von zwölf auf sechs oder drei Monate erhoben.

Michael Hermanns stellt in seinem aktuellen Beitrag für den INDAT – Report zunächst die verschiedenen Prognosezeiträume nach handels- und insolvenzrechtlichen Regelungen im Rahmen der Fortführungs- bzw. Fortbestehensprognose dar und analysiert in diesem Kontext die aktuelle Situation.

Den vollständigen Beitrag können Sie hier als Download beziehen:

www.der-indat.de/indat-report